Veranstaltungsschutz
- Computermesse Cebit, Messegelände Berlin
- Deutscher Filmpreis, Berliner Operncafé
- Daimler Crysler, Berlin Am Salzufer
- Präsentation Maybach
- Verleihung des goldenen Lenkrads, Berlin
- Sportveranstaltung Olympiastadion, Berlin
- UNICEF Theater des Westens Berlin, Aids-Gala
- Berliner Filmfestspiel
- Hauptversammlung Bundeskanzleramt, ICC-Messegelände, Berlin
- Baumblütefest Werder- Einkaufscenterbewachung Strausberg
- Karneval Veranstaltungen, Berlin
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Laden- Detektivtätigkeiten / Privat- u. Wirtschaft
- Spiele- Max
- Kaisers
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- Euro- Spar
- Edeka
- Netto
- Plus
- REWE |
Für meine direkten Auftraggeber im Bereich der Privatermittlung
/ Wirtschafts- u. Personenschutz für spezielle Aufträge wird verständlicherweise
Diskretion gewahrt.
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Aufklärungsquote liegt bei ca. 70 % unserer Aufträge.
Die Daten unserer Auftragsgeber werden diskret behandelt.
Auch in diesen Fall bleibt der Klient anonym.
Nachbarschaften, sollten miteinander reden und sich
behilflich sein. Und sei es wenn der Eine oder andere Nachbar im Urlaub
fährt, der ein Auge auf seinen Besitztum richtet. Oder der Paketdienst
steht vor der Tür usw. So das Fremde Gegebenheiten in seiner Umgebung
wahrgenommen werden. Zum Schutz unser Wohlbefinden. Leider zeigt die Realität
ein anderes Gesicht. Nachbarschaftsstreit nimmt in unserer Gesellschaft
immer mehr zu. Durch Neid, Missgunst und
Rufmord dazu bei tragen, dass der eine oder andere mit unschönen bzw.
zu unerlaubten mitteln greift. Um seinen Gegenüber zu schädigen.
Wie in diesen Fall:
Bei einen so genannten Tag, fuhr ein Bewohner mit seinen PKW aus seiner
Wohnsiedlung die mit Tempo 30 ausgeschildert ist, um seine täglichen belange
zu erledigen. Die Straßen sind in der Gegend unbefestigt und ohne Gehweg,
sodass es zu Staubentwicklung und die Umfahrungen von Schlaglöchern kommt.
An einem Tag kam es zur Anzeige dessen PKW Fahrers. Der PKW Fahrer befuhr
wie zu jeden anderen gewohnten Tag die Straße entlang, es liefen zwei
Bewohner mit Ihren nicht angeleinten Hund auf die Straße. Die Bewohner
schilderten in der Anzeige der Polizei folgendes. Der PKW Fahrer ist mit
einer überhöhten Geschwindigkeit von ca. 60 / 70 km/h auf die Bewohner
zu gefahren. Einer der Fußgänger musste bei Seite springen, und hat sich
eine Verletzung am Fußgelenk zugezogen.
Die andere Bewohnerin kam mit einem großen Schrecken
davon. Der Fahrer soll seine Fahrt weiterhin fortgesetzt haben. Gegen
den PKW Fahrer wurde polizeilich wegen Fahrerflucht mit Personenschaden
ermittelt. Hier ist hinzuzufügen, dass die Bewohner sich kennen. Der PKW
Fahrer bestritt diese Beschuldigung, und nahm für seine Verteidigung einen
Rechtsanwalt. Die Beweislage und Zeugenaussage war für den PKW Fahrer
bedrückend. Der PKW Fahrer gab zu, dass zwei Fußgänger am Rande der Straßen
sich befanden. Von solch einem Zwischenfall kann aber nicht die Rede sein,
beklagte der Fahrer. Der PKW Fahrer wurde angeklagt, es wurde ein Gerichtstermin
anberaumt. Der PKW Fahrer wusste, dass er unschuldig ist, und wandte sich
an die „Detektei Link“.
Die Detektei nahm sich die Akte zur Hand, und zweifelte
nicht an die Glaubwürdigkeit des Beschuldigten. Die Detektei Link, Observierte
und hat einige Recherchen
gegen über die betroffenen und Ihrem Umfeld angestellt. Bevor der Gerichtstermin
stattfand, übergab der Detektiv die neue Beweislage bzw. Zeugenaussage
an den Zuständigen Rechtsanwalt des Beschuldigten. Da hieß es, dass die
Geschädigte längere Zeit zu vor ein Leiden mit Ihr Fußgelenk hatte. Des
Weiteren fand der Detektiv heraus, dass die Geschädigte darüber empört
war, dass sie wegen den PKW Fahrer zur Seite gehen musste, und in eine
schlammige Pfütze getreten
ist. Hinzu kam noch, dass sie Angst um ihren nicht angeleinten Hund hatte.
Dadurch kam es auch, dass die Geschädigte sich das Fußgelenk Verletzt
hatte. Auf den Weg nach Hause, musste die Geschädigte humpeln, was auch
stimmte. Die Geschädigte sagte zu Ihre Begleiterin, haste du das gesehen,
der hat kein Platz gemacht. Durch den Vollidiot habe ich mein Fußgelenk
verletzt. Die Zeugin sagte noch, der Motor heulte so laut auf. Die Geschädigte
hat des Öfteren zu Ihrer Begleiterin Betont, dass er immer so verrückt
hier durch fährt. Den müssen wir Anzeigen, du hast es doch gesehen. Anders
hat er das nicht verdient. Die Geschädigte hat Ihre Begleiterin als Zeugin
angeben. Bei der Befragung konnte die Zeugin sich nicht mehr genau an
alles erinnern. Von der Geschädigten kam es während der Verhandlung zu
Widersprüchen. Durch die Recherche der Detektei Link, hat sich das ganze
zum Guten gewendet. So das der Angeklagte vom Gericht
freigesprochen wurde.
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